ISSD-Richtlinien für die Behandlung der Dissoziativen Identitätsstörung
(Multiple Persönlichkeitsstörung) bei Erwachsenen
Neufassung 1997
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Bei allen Interaktionen mit den Medien, was DIS anbetrifft, bleibt die Hauptverantwortung der TherapeutIn das Wohlergehen ihrer KlientInnen. Daher muß die TherapeutIn die höchsten ethischen und juristischen Standards der Vertraulichkeit und Schweigepflicht einhalten, was Informationen anbetrifft, die sie von der oder über ihre KlientIn erhalten hat. Öffentliche Auftritte von KlientInnen mit oder ohne ihre TherapeutInnen, besonders wenn die KlientInnen dazu ermutigt werden, DIS-Phänomene wie Switchen zu zeigen, können bewußt oder unbewußt die KlientIn ausbeuten und Schwierigkeiten für die laufende Psychotherapie mit sich bringen. Es ist daher generell unzulässig, wenn eine TherapeutIn aktiv ihre KlientIn ermutigt, mit ihrer Lebensgeschichte und ihren gegenwärtigen Lebensumständen an die Öffentlichkeit zu treten, besonders, wenn die KlientIn dabei nicht anonym bleiben kann. (Anm. der Übersetzerin: Der letzte Halbsatz wurde hinzugefügt.)
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